Bundesgericht hebt Swisscom-Urteil auf

Bild: Pixabay

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Das Bundesgericht sagt, Swisscom hat sich bei der Ausschreibung 2008 richtig verhalten. Das Bundesgericht gibt der Beschwerde von Swisscom statt und hebt die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) von 2015 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 auf.

Das Bundesgericht gibt der Beschwerde von Swisscom statt und hebt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf. Swisscom hat weder Preise erzwungen noch sich bei der Festlegung der Preise für Vorleistungsprodukte falsch verhalten. Die Preise für diese Vorleistungsprodukte waren nicht überhöht. Das Bundesgericht sagt, dass der Zuschlagspreis für die Post das Ergebnis von Verhandlungen war und nicht einseitig von Swisscom festgesetzt wurde. Es gibt auch kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom gegenüber Sunrise.

Verfahren aus 2008

Die Post hat 2008 ihre Breitbandanbindungen neu ausgeschrieben. Nach einer Prüfung hat sie Angebote von Sunrise, UPC und Swisscom angefordert. Im Januar 2009 hat sie Swisscom den Zuschlag gegeben. Sunrise zeigte Swisscom bei der Wettbewerbsbehörde an. Sie behaupteten, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen. Im September 2015 kam die Weko zum Schluss, dass Swisscom ihre Marktstellung missbraucht, von Konkurrenten und der Post zu hohe Preise verlangt und eine sogenannte Kosten-Preis-Schere praktiziert habe. Die Weko hat Swisscom deshalb mit einer Busse von 7,9 Millionen Franken belegt.

Swisscom rekurriert gegen Weko-Verfügung

Swisscom hatte bereits vor der Weko aufgezeigt, dass Sunrise mit einer sinnvollen Kombination von Vorleistungen und Eigenleistungen in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu unterbreiten. Nicht nachvollziehbar war auch der Missbrauchsvorwurf zu Lasten der Post. Diese hatte als marktmächtige Nachfragerin im Rahmen einer GATT/WTO-Ausschreibung mit strengen Regeln dem aus ihrer Sicht wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilt. In der Folge zog Swisscom den Entscheid der Weko ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Inhaltlich kam auch das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass sich Swisscom bei der Ausschreibung der Breitbanderschliessung der Poststandorte unzulässig zu Lasten von Sunrise und der Post verhalten habe.

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