Im Jahr 2023 wurden etwa 80 Prozent der Betreibungsverfahren in der Schweiz elektronisch abgewickelt. Gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz ist das Projekt eSchKG damit eines der meistgenutzten E-Government-Angebote der Schweiz.
Seit Anfang 2007 können Gläubiger ihre Betreibungsbegehren elektronisch einreichen und bearbeiten. Die elektronische Übermittlung spart Zeit, Kosten und Papier. Im Jahr 2023 wurden erstmals über 2,2 Millionen Betreibungsbegehren elektronisch abgewickelt, was rund 80 Prozent aller Betreibungen in der Schweiz entspricht. Das Projekt eSchKG ist damit eines der meistgenutzten E-Government-Angebote der Schweiz. Gemeinsam mit Betreibungsämtern, Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Softwareherstellern hat das Bundesamt für Justiz BJ den Standard eSchKG für den elektronischen Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Nach dem Start des Projekts im Jahr 2007 konnten Ende desselben Jahres die ersten 32 Betreibungsbegehren nach dem eSchKG-Standard eingereicht werden. In den folgenden Jahren stieg diese Zahl langsam an. eSchKG wurde für das Massengeschäft entwickelt und wird von allen Betreibungsämtern in der Schweiz unterstützt. Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, Eingaben auch elektronisch entgegenzunehmen.