Die Digitale Gesellschaft legt ein neues Datenschutzkonzept vor. Es definiert klare Regeln für Datenbearbeiter und sechs Ziele für einen besseren Schutz.
Die Digitale Gesellschaft hat ihr Datenschutzkonzept überarbeitet und präsentiert nun eine neue Version, die den Schutz persönlicher Daten systematisch und verpflichtend regeln soll. Ziel ist es, die Verantwortung nicht länger bei den Einzelpersonen zu belassen, sondern klare Vorgaben für Behörden und Firmen zu schaffen. Im Zentrum stehen sechs Schutzziele, etwa der Schutz vor Überwachung, Diskriminierung, Manipulation und gesundheitlichen Risiken. Neu ist unter anderem die Forderung nach Verboten besonders riskanter Datenverarbeitungen, etwa bei Massenüberwachung oder biometrischer Erfassung. Zudem braucht es laut dem Konzept Transparenz, Widerspruchsrechte und wirksame Sanktionen bei Verstössen. Das Konzept versteht Datenschutz nicht nur als Schutz der Privatsphäre, sondern auch als Rahmen für verantwortungsvolle Innovation - etwa bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz und der Weiterverwendung grosser Datenmengen. Die Digitale Gesellschaft will damit eine Diskussion anstossen, wie ein wirksamer, moderner Datenschutz in der Schweiz konkret aussehen kann. (pdm)