Nach dem Start von Asal 2.0 kam es bei den Arbeitslosenkassen zu Verzögerungen in der Dossierbearbeitung. Das Seco empfiehlt, Angaben digital über Job Room einzureichen.
Über den Jahreswechsel 2025/2026 hat das Seco mit Asal 2.0 den letzten und umfangreichsten Einführungsschritt für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung umgesetzt. Seit dem 6. Januar 2026 arbeiten die Arbeitslosenkassen ausschliesslich mit dem neuen System, das als zentrale Plattform für Abwicklung und Auszahlung der Leistungen dient. In der Startphase traten technische Probleme auf, die laut Seco inzwischen weitgehend behoben sind. Trotzdem entstanden Rückstände bei der Bearbeitung, zusätzlich steigt der operative Aufwand für die Kassen während der Umstellung. Das führt derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Das Seco betont, dass die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung weiterhin gewährleistet ist. Der Anspruch auf Leistungen bleibt gesetzlich auch während der Einführungs und Stabilisierungsphase bestehen. Die Auszahlung erfolgt gemäss AVIV in der Regel im Folgemonat, aktuell sollen die gesetzlichen Zahlungsfristen eingehalten werden. Versicherte müssen nicht bei den Arbeitslosenkassen nachfragen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt das Seco, das Formular Angaben der versicherten Person konsequent digital über den eService auf job room.ch einzureichen. Damit sollen die Arbeitslosenkassen entlastet und die aktuellen Rückstände schrittweise abgebaut werden. Eine direkte Information an Versicherte per E Mail will das Seco zeitnah versenden. (lfa)