Digitale Gesellschaft verlangt Stopp der Kabelaufklärung

Bild: Pixabay

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Funk- und Kabelaufklärung verlangt die Digitale Gesellschaft einen sofortigen Stopp dieser Überwachungspraxis.

Die Digitale Gesellschaft fordert die sofortige Einstellung der Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst des Bundes. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte November, das die Praxis als verfassungswidrig, unverhältnismässig und unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention einstuft. Die Kabelaufklärung war seit 2017 ein zentraler Bestandteil der anlasslosen Überwachung internationaler Kommunikation. Damit konnte der Nachrichtendienst Datenströme zwischen der Schweiz und dem Ausland umfassend erfassen. Laut Urteil fehlen jedoch wesentliche Schutzmechanismen: Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch, keine Sicherstellung, dass nur erhebliche und korrekte Daten bearbeitet werden, und keine Vorkehrungen zum Schutz besonders sensibler Kommunikation wie journalistischer Quellen oder Anwaltsgeheimnisse. Auch die Aufsicht sei unzureichend und Betroffene hätten kein wirksames Rechtsmittel. Erik Schönenberger, Co-Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, sagt dazu: „Der Nachrichtendienst darf die Schweizer Bevölkerung nicht anlasslos und massenhaft überwachen. Die Kabelaufklärung muss als Ganzes unterlassen werden, denn die festgestellten schweren Mängel lassen sich nicht beheben.“ Die Digitale Gesellschaft führt mehrere strategische Verfahren zu Überwachungsthemen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist bereits eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hängig. Auch auf diese Daten kann der Nachrichtendienst zugreifen, obwohl sie eigentlich für Strafverfahren gedacht sind. Zu den Beschwerdeführern zählen unter anderem die Journalistinnen Serena Tinari und Noëmi Landolt, Rechtsanwalt Marcel Bosonnet sowie Vertreter der Digitalen Gesellschaft. (aso)

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