Das schweizerische Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bekommt zum Jahresbeginn zwei neue Einheiten. Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" (MC) prüft, ob Funkanlagen die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten erfüllen. Die Sektion "Sicherheit der Netze und Dienste" (SND) befasst sich mit der Sicherheit und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und -diensten.
Die Änderungen in der Organisationsstruktur des Bakom stehen im Zusammenhang mit der nationalen Cyberstrategie und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen und ermöglichen eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Die organisatorischen Anpassungen erfolgten hauptsächlich im Rahmen interner Verschiebungen und nach Überprüfung bestehender Aufgaben. Im Zuge dessen wurden drei Stellen neu geschaffen.
Cybersicherheit der drahtlosen Geräte
Ab dem 1. August 2025 gelten für drahtlose Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, wie Smartphones, Smartwatches, Aktivitätstracker, Spielzeuge oder Babyphones, neue Vorschriften zur Cybersicherheit. Das Bakom betont, dass diese Geräte bessere Garantien bieten müssen. Gemäss Bakom müssen die Geräte demnach den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Geräte nicht von böswilligen Personen für einen Cyberangriff genutzt werden können, um einen Online-Dienst durch das massenhafte Senden von Anfragen an einen Server lahmzulegen. Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" wird für die Umsetzung dieser Anforderungen zuständig sein. Als Grundlage dienen dabei die Bestimmungen zur Cybersicherheit, die in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen festgelegt sind.
Sichere Telekommunikationsnetze
Immer mehr Anwendungen und Dienste, die Private oder Unternehmen verwenden, sind abhängig von einer resilienten und gut funktionierenden Fernmeldeinfrastruktur. Die neu gegründete Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" hat die Aufgabe, die Sicherheit und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste aufrechtzuerhalten und zu stärken. Zu diesem Zweck setzt sie die gesetzlichen Vorschriften um und entwickelt diese weiter, beispielsweise um Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung zu härten oder um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, sei es im Bereich der Netzsicherheit oder im Bereich der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen. (aso)