Ein Käufer im Ausland stösst auf persönliche Daten eines Schweizers – und lädt sie in die Cloud. Er fragt: löschen oder behalten? Doch wie gelangten die Daten überhaupt auf das Gerät? Die Antwort überrascht.
Letzte Woche informierte ein Melder das BACS über eine ungewöhnliche Nachricht: Eine Person aus dem Ausland hatte auf einem kürzlich erworbenen Laptop persönliche Daten gefunden – darunter Fotos und Dokumente des Meldenden. Der Finder hatte die Daten auf einen Cloud-Server geladen und bot dem ehemaligen Besitzer an, sie herunterzuladen oder löschen zu lassen. Die Anfrage war echt. Doch wie konnten die Daten in fremde Hände gelangen? Erpressung oder Schadsoftware? Nein – die Erklärung ist eine andere: Der Melder hatte den defekten Laptop vor Jahren entsorgt, jedoch die Festplatte nicht gelöscht. Offenbar wurde das Gerät weiterverkauft und gelangte ins Ausland. Der neue Besitzer meldete sich nun aus Eigeninitiative zurück. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, persönliche Daten vor dem Verkauf oder der Entsorgung eines Geräts gründlich und dauerhaft zu löschen («Wipen»).
Geteiltes PlayStation-Konto nach Geräteverkauf
Ein weiterer Fall beim BACS betraf ein PlayStation-Konto, das plötzlich von einer fremden Person genutzt wurde – inklusive Chats unter falscher Identität. Zunächst vermutete der Melder einen Hackerangriff. Doch dann fiel auf: Im Konto war eine unbekannte Kreditkarte hinterlegt – ungewöhnlich für einen typischen Betrugsversuch. Die Erklärung: Der Melder hatte seine alte PlayStation verkauft, ohne das verknüpfte Konto zu löschen. Der neue Besitzer nutzte es weiter – vermutlich ohne böse Absicht. Auch dieser Fall zeigt: Vor dem Verkauf digitaler Geräte sollten persönliche Daten und Konten immer vollständig entfernt werden.
Gefahr beim Geräteverkauf: Wenn Daten zurückbleiben
Elektronische Geräte haben oft eine kurze Lebensdauer – ein Weiterverkauf oder ein Verschenken ist daher sinnvoll. Doch wer das Gerät nicht zuvor gründlich bereinigt, riskiert unerwünschte Folgen: Gespeicherte Passwörter, Zugangsdaten oder aktive Benutzerkonten können erhalten bleiben und dem neuen Besitzer Zugriff auf persönliche Inhalte ermöglichen. Selbst vermeintlich gelöschte Daten lassen sich mit Tools oft wiederherstellen – mit potenziell unangenehmen Konsequenzen für beide Seiten. Um das zu vermeiden, sollte vor jeder Weitergabe eine vollständige Datenlöschung sowie eine Neuinstallation des Betriebssystems erfolgen. Das BACS empfiehlt, Geräte vor dem Verkauf oder der Abgabe an eine Recyclingstelle sorgfältig zu formatieren. Bei sensiblen Daten sollte die Festplatte zusätzlich mit spezieller Software sicher gelöscht («gewiped») werden. (aso)