Die Weko prüft Googles Android-Praxis in der Schweiz. Es geht um die abgeschaffte Suchmaschinen-Auswahl beim Gerätestart.
Google rückt in der Schweiz ins Blickfeld der Wettbewerbshüter. Das Sekretariat der Weko hat eine Vorabklärung eröffnet, weil der sogenannte «Choice Screen» auf Android-Geräten in der Schweiz nicht mehr verfügbar ist. Der Auswahlbildschirm erscheint bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts und erlaubt die Wahl einer Standard-Suchmaschine. In der Schweiz fällt diese Auswahl laut Weko weg. Stattdessen wird Google Search automatisch als Standardsuche gesetzt. Im Europäischen Wirtschaftsraum bleibt der «Choice Screen» weiterhin verfügbar. Was nach einer kleinen Einstellung klingt, kann im digitalen Markt viel ausmachen. Voreinstellungen entscheiden oft darüber, welche Dienste Nutzer überhaupt wahrnehmen. Wer beim ersten Start bereits als Standard gesetzt ist, hat einen klaren Vorteil. Genau hier setzt die Vorabklärung an. Die Weko will prüfen, ob konkurrierende Suchmaschinen durch die Abschaffung des Auswahlbildschirms schlechter sichtbar werden und ob dadurch Markteintrittshürden steigen könnten. Auch die unterschiedliche Behandlung von Nutzern in der Schweiz und im EWR spielt eine Rolle. Noch ist das Verfahren keine Sanktion und kein Schuldspruch. Die Vorabklärung soll klären, ob Hinweise auf eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Kartellgesetz vorliegen. Sollte die Weko den Fall weiterverfolgen, könnten auch andere Voreinstellungen auf mobilen Geräten stärker in den Fokus geraten. Für den Schweizer Digitalmarkt ist die Vorabklärung relevant, weil sie die Frage stellt, wie viel Macht Standardeinstellungen bei der Nutzung digitaler Dienste haben dürfen. (aso)