Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom

Klementina Pejic, Leiterin Human Resources, Swisscom (Bild: Swisscom)

Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Verhandlungen von Swisscom, der Gewerkschaft Syndicom und dem Personalverband transfair zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind abgeschlossen. Dieser bietet den Mitarbeitenden ab 1. Januar 2024 neu einen Elternurlaub, mehr Ferien, eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie weitere Verbesserungen.

Mit dem gemeinsamen Ziel, den rund 10'000 dem GAV unterstellten Mitarbeitenden zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen zu bieten, wurde der Swisscom GAV überarbeitet und weiter modernisiert. Die wichtigsten Neuerungen: Eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, der Ausbau des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs sowie die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare oder wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, eine neue Strukturierung und leichte Erhöhung der Ferientage sowie die Erhöhung der Ausbildungszulagen. Der neue GAV ist ab 1. Januar 2024 gültig.

Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle

Swisscom fördert flexible Arbeitsmodelle sowie Teilzeitarbeit bereits seit Langem. Im neuen GAV wird dies nochmals gestärkt. Wünschen Mitarbeitende eine Änderung des Beschäftigungsgrades, prüft Swisscom dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Der Wunsch nach einer Änderung des Beschäftigungsgrades darf nur mit einer schriftlichen Begründung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten abgelehnt werden. Weiter wird es ab 2024 bis Ende 2026 für Mitarbeitende ab 60 Jahren möglich, in ein so genanntes Altersteilzeitmodell einzusteigen und den Beschäftigungsgrad mit oder ohne Teilpensionierung zu reduzieren. Swisscom finanziert dabei einen Teil der finanziellen Auswirkungen der Reduktion. Zudem werden die Gespräche zur Arbeitszeitgestaltung in den nächsten Monaten weitergeführt und die Umsetzung möglicher Pilotprojekte dazu diskutiert.

Mehr Ferientage und bezahlte Urlaube

Abhängig vom Alter erhalten Mitarbeitende neu zwischen ein bis drei Ferientage mehr. Der Mutterschaftsurlaub wird von 18 auf 20 Wochen erhöht, der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen und der Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen. Wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, können sie die 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen Vaterschaftsurlaub als Elternurlaub von insgesamt 24 Wochen flexibler beziehen. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird der Partnerin der Mutter ein Elternurlaub von vier Wochen gewährt, bei gleichgeschlechtlichen männlichen Paaren ein Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von vier Wochen.

Höherer Mindestlohn und höhere Ausbildungszulagen

Der jährliche Mindestlohn beträgt neu CHF 54’600 brutto statt CHF 52'000 und die Ausbildungszulagen betragen neu 290 Franken pro Monat und Kind statt 250, sofern das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht. Klementina Pejic, CPO Swisscom: «Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern und der Verhandlungsdelegation für die konstruktiven Verhandlungen und das gute Ergebnis. Wir bieten bereits heute unseren Mitarbeitenden sehr faire, moderne und attraktive Anstellungsbedingungen. Diese haben wir punktuell ausgebaut, um auch weiterhin eine der Top-Arbeitgeberinnen der Schweiz zu bleiben.» Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT Syndicom: «Wir haben erreicht, dass die Netto-Arbeitszeit weiter verkürzt wird und mit der Altersteilzeit neue Arbeitszeitmodelle zu Gunsten der Mitarbeitenden im Gesamtarbeitsvertrag verankert werden. Mit diesen zusätzlichen Urlauben und Ferientagen kann zudem die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessert werden. Gemeinsam wollen wir in den nächsten Monaten Pilotprojekte prüfen, wie die Arbeitszeit künftig gestaltet werden kann.»

Jobpartner

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Website von wesentlicher Bedeutung, während andere uns dabei helfen, diese Website und die Benutzererfahrung zu verbessern (Tracking-Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies zulassen möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nicht alle Funktionen der Website nutzen können, wenn Sie sie ablehnen.