E-Coin-Anbieter von Finma geblockt

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma zieht die unerlaubt tätigen Anbieter der selbst kreierten Scheinkryptowährung E-Coins aus dem Verkehr. Diese nahmen Publikumseinlagen in Millionenhöhe entgegen, ohne über die dafür nötige Bankbewilligung zu verfügen. Die Finma eröffnet den Konkurs über die involvierten juristischen Personen.

Der Verein Quid pro Quo Association gab seit 2016 während über einem Jahr sogenannte E-Coins aus. Es handelt sich dabei um eine vom Anbieter selbst entwickelte Scheinkryptowährung. Zusammen mit den Gesellschaften Digital Trading und Marcelco Group stellte der Verein Interessierten eine Internetplattform für den Handel und Transfer von "E-Coins" zur Verfügung. Über diese Plattform nahmen die drei Rechtseinheiten von einigen hundert Nutzern Gelder in der Höhe von mindestens vier Millionen Franken entgegen und führten für diese virtuelle Konten in gesetzlicher Währung sowie in "E-Coins". Diese Tätigkeit entspricht dem Passivgeschäft einer Bank und ist ohne entsprechende finanzmarktrechtliche Bewilligung illegal.

Finma liquidiert Gesellschaften
Zum Schutz der Gläubiger schritt die Finma ein und führte gegen die Beteiligten ein Enforcementverfahren. Die Finma stellt in ihrem Verfahren fest, dass die involvierten Rechtseinheiten aufgrund der fehlenden Bankbewilligung schwer gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen haben. Die Finma liquidiert den Verein und die beiden Gesellschaften daher wie in gravierenden Fällen von unerlaubter Tätigkeit üblich. Da die drei Rechtseinheiten zudem überschuldet sind, ordnet die Finma auch deren Konkursliquidation an. Die Finma konnte im Rahmen ihres Verfahrens Vermögenswerte von ungefähr zwei Millionen Franken sicherstellen und blockieren. Der definitive Liquidationserlös lässt sich jedoch erst nach Abschluss des Konkursliquidationsverfahrens und Kenntnis der gesamten eingegangenen Verbindlichkeiten bestimmen.  

Keine eigentliche Kryptowährung
Im Gegensatz zu dezentral gespeicherten und auf Blockchain-Technologie beruhenden Kryptowährungen wurden die "E-Coins" ausschliesslich vom Anbieter kontrolliert und auf dessen lokalen Servern gespeichert. Entgegen ihrer Ankündigung hinterlegten die Anbieter die "E-Coins" zudem nicht wie suggeriert zu achtzig Prozent mit Sachwerten, sondern lediglich zu einem deutlich kleineren Bruchteil. Auch wurden "E-Coins" in beträchtlichem Umfang ohne genügenden Gegenwert ausgegeben, was zu einer kontinuierlichen Verwässerung des "E-Coin"-Systems zu Lasten der Anleger führte.

Konsequent gegen Verstösse
Die Finma begrüsst Innovation. Falls aber innovative Geschäftsmodelle für unerlaubte Tätigkeiten nachgeahmt werden, interveniert die Finma konsequent. Der Finma liegen Hinweise auf Versuche vor, ohne Bewilligung ehemalige "E-Coin"-Nutzer für zwei neue, mutmassliche Scheinkryptowährungen zu gewinnen. Zudem setzte die Finma aufgrund entsprechender Verdachtsmomente die folgenden Gesellschaften auf ihre Warnliste:

  • Suisse Finance GmbH in Liquidation
  • Euro Solution GmbH
  • Animax United LP

Darüber hinaus führt die Finma elf Abklärungen wegen anderer vermutlich unerlaubt betriebener Geschäftsmodelle im Bereich solcher Coins. Den Marktteilnehmenden rät die Finma, die Risiken im Umgang mit solchen Coins – wie bei anderen Investitionen – sorgfältig abzuwägen. Die Finma veröffentlicht auf ihrer Website Hinweise, welche Vorkehrungen Marktteilnehmer zu ihrem Schutz treffen können.

 

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